AGB
Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet das Reiseunternehmen dem Kunden den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie wird durch eine schriftliche Mitteilung des Reiseunternehmens bestätigt. Sie erfolgt für den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit Aufgeführten Teilnehmer, für derer Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reiseunternehmen zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.
Leistungen
Unsere Fahrten sind in der Regel Sammelfahrten, sollte in Ihrer Bestätigung nichts anderes vermerkt sein, sind im Fahrzeug eventuell noch andere Personen zu befördern. Daher ist mit einer längeren Reisezeit als bei einer Einzelabholung zu rechnen. In Einzelfällen kann eine Zustellung durch ein anderes Unternehmen beinhaltet sein.
Preise
Soweit nichts anderes vermerkt ist, enthält der Beförderungspreis, entweder die Hinfahrt, die Rückfahrt, oder die Hin‐ und Rückfahrt pro Person in einem modernen Kleinreisebus. Eventuell kann eine Fremdzustellung (Taxi…) beinhaltet sein. Das Reiseunternehmen erstellt die Preise so, das für den Reisenden der möglichst günstigste Preis zu bezahlen ist. Dies geschieht durch Aufteilung des Gesamtpreises der Reise auf mehrere Reisende.
Gepäck
Bei allen Fahrten wird ein Koffer normaler Größe und eine Reisetasche pro Person unentgeltlich befördert. Mehrgepäck kann nur nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung durch das Reiseunternehmen befördert werden.
Jeder Gast ist für sein Gepäck selbst verantwortlich, für Schäden jeglicher Art wird nicht gehaftet. Der Gast muss dafür Sorge tragen, das sein Gepäck ordnungsgemäß verladen wird. Bei liegen gebliebenen Gegenständen hat der Eigentümer selbst die Kosten für die Wiederbeschaffung zu übernehmen.
Bezahlung
Privatpersonen:
Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt bei Privatpersonen wie in der Buchungsbestätigung vermerkt, entweder per Überweisung auf das von uns angegebene Konto, spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, oder in Bar beim Fahrer, gegen Erhalt einer Quittung.
Firmenkunden:
Die Bezahlung des Gesamtbetrages ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das von uns angegebene Konto zu überweisen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseunternehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann das Reiseunternehmen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen und Leistungen zu berücksichtigen. Das Reiseunternehmen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Für alle Beförderungen erheben wir Stornokosten pro Person / pro Fahrt wie folgt: bis 15 Tage vor Reiseantritt ab Beförderungsbeginn 0 % der Reisekosten, ab 14 Tage vor Reiseantritt ab Beförderungsbeginn 50 % der Reisekosten, ab 7 Tage vor Reiseantritt ab Beförderungsbeginn 100 % der Reisekosten.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Beförderung für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Beförderungsangebotes liegt. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann das Reiseunternehmen eine Umbuchungsgebühr erheben. Umbuchungswünsche können, sofern Ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt des Vertrages und eventuell nur zu den oben genannten Stornobedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies kann jedoch das Reiseunternehmen nach eigenem Ermessen entscheiden.
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter (Beförderungsunternehmen) kann dem Eintritt eines Dritten, ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter / Reiseunternehmen
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Reiseunternehmen, so erhält es den Anspruch auf den Beförderungspreis.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch das Beförderungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten. Eventuell anfallende Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
Haftung des Reiseveranstalter / Reiseunternehmens
Das Reiseunternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit aller angegebenen Leistungen, sofern das Unternehmen nicht vor Vertragsschluss eine Änderung aller Angaben erklärt hat
d) die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen
Das Unternehmen haftet für die mit der Leistung betrauten Personen.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Unternehmens für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Mitarbeiter des Reiseunternehmens zur Kenntnis zu geben oder das Beförderungsunternehmen sofort darüber zu informieren. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Das Reiseunternehmen haftet nicht für Schäden die dem Reisenden durch Verspätungen, Wartezeiten oder einer verlängerten Fahrzeit entstehen. Die Zeitangaben: schriftlich, mündlich oder fernmündlich sind vorbehaltlich. Beeinträchtigungen durch Störungen und die dadurch entstandenen Änderungen des planmäßigen Reiseablaufes, zum Beispiel durch Verkehrsstaus, liegen nicht in der Gewalt des Unternehmens.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Beförderung und sonstiger Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistungen gegenüber dem Beförderungsunternehmen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Beförderung endet oder enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseunternehmen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder das Reiseunternehmen die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Verhandlungen ein.
Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende muss sich selbst über die eventuellen Einreise‐ und Landesbestimmungen informieren. Das Beförderungsunternehmen haftet nicht für fehlende Informationen zu Pass‐, Visa‐, Gesundheits‐ und sonstigen Einreise‐ und Landesvorschriften.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und zur Bearbeitung maschinell gespeichert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Kundendaten wie zum Beispiel den Aufenthaltsort oder Adressen an dritte Personen weitergeben.
Allgemeines
Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die hier angegebenen Reisebedingungen werden bei Anmeldung anerkannt. In unseren Fahrzeugen besteht Gurtpflicht.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand
Der Reisende kann das Reiseunternehmen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseunternehmens gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute und Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseunternehmens maßgebend.
Reiseunternehmen / Veranstalter
Fahrdienste Kufner
Schäfflerring 10 a
94060 Pocking
Amtsgericht Passau
Ust‐IdNr.: DE 263742986